MUSIK



Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen ÄAppO im Oktober 2003, bereits den klinischen Studienabschnitt begonnen haben und somit die Möglichkeit zur Ablegung des M2-alt bis Herbst 2006 - dem joom.com/sv des erstmaligen möglichen Ablegens M2-neu - aufrecht erhalten wollen.

Alle Medizinstudenten Deutschlands zwischen dem 7. (3. klin.) und 10. (6. klin.) Semester, die das 1 hier. Staatsexamen noch nicht absolviert haben sind betroffen. Diese könnten allerdings sowohl von den Fristen (das 1. Staatsexamen wird noch bis Herbst 2005, das 2. Staatsexamen bis Herbst 2006 angeboten), von den angebotenen Kursen, als auch von den Kapazitäten der Universitäten her, problemlos nach altem Recht weiterstudieren, da sie einfach in ihrem regulären Semester bleiben würden.
Dies sind ca. 2000 Studierende, von denen sich schon ca. 500 im Rahmen der Interessengemeinschaft formiert haben.

Völlig unverschuldet wird diesen Medizinstudenten ihr weiteres Studium der Medizin in gesetzlich festgelegter Regelstudienzeit unmöglich gemacht.